Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Haus des Spiels bemüht sich, das Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
EU-Richtlinie 2016/2102
Stand der Umsetzung
Die vorliegende Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wurde zuletzt am 21.09.2020 überarbeitet und gilt für folgende Websites:
hausdesspiels.de
Die technische Überprüfung wurde durch das Redaktionsteam im Haus des Spiels durchgeführt
Diese Websites sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei und erfüllen entsprechend noch nicht vollständig die Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA.
Auflistung und Erläuterung der Probleme bei der Umsetzung der Barrierefreiheit
Barrierefreie Bereiche:
- Alle Texte und Links sind kontrastreich gestaltet.
- Alle Seiten und Webangebote können mit Maus und Tastatur bedient werden.
- Eine logische Überschriftenstruktur ermöglicht es Menschen, die Screen-Reader nutzen, einfach zu navigieren.
- Aussagekräftige Seitentitel vermitteln bereits am Anfang den Hauptinhalt einer aufgerufenen Seite.
Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:
- Bilder: Nicht alle Bilder und Grafiken enthalten Alternativtexte.
- Textlinks: Einige Textlinks, die auf weiterführende Inhalte verweisen, enthalten die Formulierung „mehr Informationen“, „mehr erfahren“ etc., unterscheiden sich also nicht voneinander, auch nicht, wenn mehrere davon auf einer Seite eingebunden sind. In diesen Fällen bietet das verwendete CMS aktuell keine technische Alternative an.
- Video- und Audiodateien: Nicht bei allen Video- und Audiodateien stehen Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung.
- PDF-Dateien: Flyer, Formulare und PDF-Dokumente, die zur Ansicht und zum Download angeboten werden, wurden teilweise nicht barrierefrei erstellt und aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neugestaltet.
- Externe Inhalte: Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht zwingend barrierefrei.
Begründung
Das Haus des Spiels arbeitet beständig daran, die Zugänglichkeit des Online-Angebots zu verbessern. Jedoch stehen derzeit die Finanz- und Ressourcenkapazitäten für die Beseitigung aller Barrieren nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Dennoch sind wir bemüht, bis Ende des Jahres 2021 barrierefreie Websites nach BITV 2.0 und WCAG 2.1 bereitzustellen.
Sie haben Hinweise für das Haus des Spiels?
Sollten Sie Anmerkungen oder Fragen zur Barrierefreiheit des digitalen Angebots des Haus des Spiels haben, wenden Sie sich bitte an das Redaktionsteam. Bitte nutzen Sie dazu folgendes Kontaktformular
Sie haben weitergehenden Klärungsbedarf?
In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zum Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung auf
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Dieses Amt wurde als „Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik“ für Websites bayerischer öffentlicher Stellen definiert. Dort haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.